Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Vertragsabschluss
Der Anzeigenvertrag kommt zustande, wenn die H1 Medien & GASTRO Verlag GmbH (im weiteren Text – Der Verlag) den Auftrag schriftlich be-
stätigt oder verbreitet. Die Schriftform wird durch Zusendung eines Faxes oder eines E-Mails gewahrt. - Ablehnungsbefugnis
Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Anzeigen im Rahmen eines Abschlusses – nach freiem Ermessen abzulehnen, insbe-
sondere wegen ihres Inhaltes, ihrer Herkunft oder technischen Form. Dies gilt insbesondere, wenn der Inhalt gegen gesetzliche oder
behördliche Verbote sowie gegen die guten Sitten verstößt oder die Veröffentlichung aus berechtigtem Grund unzumutbar ist. Für den Fall einer
Ablehnung stehen dem Vertragspartner keine Ansprüche zu. Der Vertragspartner wird hiervon raschestmöglich unterrichtet. - Auftragserteilung
Die AGB gelten für alle Aufträge zur Einschaltung von Anzeigen oder Texten sowie zur Durchführung von Beilagenaufträgen. Der Verlag ist nicht
verpflichtet, Einschaltungen auf ihren Inhalt hin zu überprüfen, für den Inhalt trägt der Vertragspartner die volle Haftung und verpflichtet sich, den
Verlag hinsichtlich jedweder wie immer gearteten Schäden, die aus der Veröffentlichung entstehen, völlig schad- und klaglos zu halten. Anzeigenauf –
träge sind innerhalb eines Jahres abzuwickeln. Für die Durchführung von Einschaltungen in bestimmten Nummern oder
Ausgaben oder an bestimmten Plätzen wird keine Gewähr geleistet. Ausgenommen sind Aufträge, deren Gültigkeit ausdrücklich von der Einhaltung
bestimmter Termine oder von einer bestimmten Platzierung schriftlich abhängig gemacht wird. Wenn eine Vorauszahlung
vereinbart wurde, kann die Durchführung des Auftrages bis zum Eingang der Vorauszahlung zurückgestellt werden. Der Vertragspartner haftet
für die vollständige Anlieferung einwandfreier und geeigneter Anzeigenmittel. Der Verlag haftet nicht für Verzögerungen, seien sie inhaltlich oder
technisch bedingt. Der Verlag hat das Recht, die Veröffentlichung der Anzeige jederzeit rückgängig zu machen, wenn hierfür ein berechtigter Grund
vorliegt. Der Verlag ist nicht verpflichtet, die Anzeige aufzubewahren. Der Vertragspartner kann aus unberechtigtem Linking und/oder Framing keine
Ansprüche gegen den Verlag herleiten. Der Verlag ist nur verpflichtet über Aufforderung des Vertragspartners Änderungen an der Anzeige während
des Veröffentlichungszeitraumes vorzunehmen, sofern dies dem Verlag technisch und inhaltlich
zumutbar ist. Mehrkosten gehen zu Lasten des Vertragspartners. Ausgeschlossen sind jedenfalls Veränderungen, die die Identität der Anzeige
betreffen. Änderungen werden gegen ein aufwandabhängiges Entgelt durchgeführt. Dem Vertragspartner obliegt die rechtzeitige Beistellung der
Druckunterlagen. Im Falle des Verzuges gilt der Auftrag als erfüllt, wenn die Einschaltung unter Verwendung einer anderen, vom Auftraggeber beige-
stellten Druckunterlage erfolgt oder auch nur Name und Adresse des Auftraggebers eingeschalten wird. Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen
bzw. fernmündlich veranlassten Änderungen und Abbestellungen übernimmt der Verlag keine Haftung. Probeabzüge werden nur über ausdrück –
lichen Wunsch geliefert. Versendet der Vertragspartner den übermittelten Probeabzug nicht bis zum Anzeigenschluss zurück, so gilt die Genehmi-
gung zum Druck als erteilt. Beanstandungen sind bei sonstiger Präklusion von Ansprüchen unverzüglich zu rügen. - Verrechnungen / Zahlungsbedingungen
Die Preise bestimmen sich – vorbehaltlich einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung – nach den jeweils gültigen Preislisten. Maßgebend ist
die Preisliste, die zum Zeitpunkt des Zuganges des Auftrages des Vertragspartners an den Verlag veröffentlich ist. Sämtliche dort genannten Prei-
se verstehen sich netto exklusive sämtlicher Steuern, insbesondere der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Bei Änderung der Anzeigenpreise treten
die neuen Bedingungen auch bei laufenden Aufträgen sofort in Kraft, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen ist. Kosten für
Druckstöcke, Matern, Zeichnungen und etwaige Reprokosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Die Rechnung wird unverzüglich nach Erhalt fällig.
Zahlungen können mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich auf das in der Rechnung des Verlages genannte Konto erfolgen. Für die Rechtzei-
tigkeit einer Zahlung ist die Gutschrift auf dem Konto des Verlages maßgebend. Sämtliche Zahlungen des Vertragspartners sind völlig spesen- und
abzugsfrei zu leisten. Die Umsatzsteuer ist nach Rechnungslegung in voller Höhe zu leisten, wenn auch für die Bezahlung des Kaufpreises andere
Zahlungskonditionen ausdrücklich vereinbart wurden. Im Falle des Verzuges schuldet der Vertragspartner den gesetzlichen Verzugsschaden, jeden-
falls Verzugszinsen und Zinseszinsen in Höhe von 12 % p. a. Im Falle der Säumnis ist der Vertragspartner verpflichtet, neben den Verzugszinsen auch
alle sonstigen prozessualen und außerprozessualen Kosten der Einbringlichmachung auch eines Rechtsanwaltes zu ersetzen. Bei Zahlungsverzug
entfallen sämtliche dem Vertragspartner allenfalls eingeräumten Nachlässe. Den Vertragspartner trifft ein Aufrechnungsverbot, d. h., die Aufrech-
nung mit Gegenforderungen der die Zurückbezahlung von Zahlungen durch den Vertragspartner ist aus welchen Gründen auch immer unzulässig.
Für den Fall des Zahlungsverzuges und/oder der Zahlungsunfähigkeit des Vertragspartners ist der Verlag berechtigt, seine Leistungen bis zur voll-
ständigen Bezahlung fälliger Rechnungsbeträge sofort einzustellen. Bei Betriebsstörungen oder Eingriffen höherer Gewalt hat der Verlag Anspruch
auf volle Bezahlung, wenn zumindest 75 % der zugesicherten Auflage ausgeliefert sind. Anspruch auf Kundenrabatt besteht nur bei schriftlichem
Abschluss. Ein Rabatt kann auf Wunsch und mit Einwilligung des Verlages sofort bei Rechnungslegung berücksichtigt oder nach Schluss der Laufzeit
des Auftrages bzw. nach Ablauf der einjährigen Frist gutgeschrieben werden. - Gewährleistung, Haftung
Den Verlag trifft keine wie immer geartete Gewähr für die Richtigkeit der veröffentlichten Daten. Lediglich bei schuldhaft zu vertretender mangelhaf –
ter Wiedergabe hat der Vertragspartner Anspruch auf eine Ersatzanzeige, jedoch nur in dem Umfang, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt
wurde, jedoch keine darüber hinaus gehenden Ansprüche welcher Art auch immer. Jegliche Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen. Gewähr-
leistungsansprüche erlöschen endgültig nach 6 Monaten. Die Einschaltung ist vom Vertragspartner unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 3
Tagen nach der Veröffentlichung unter Bekanntgabe von Art und Umfang eines angeblichen Mangels zu prüfen. Wenn die Mängelrüge nicht oder
nicht rechtzeitig erhoben wird, gilt die Einschaltung als genehmigt. Der Verlag hat das Recht, einen berechtigten Gewährleistungsanspruch nach
seiner Wahl durch Verbesserung (Ersatzanzeige) oder Preisminderung zu erfüllen. Jeglicher Schadenersatz wird ausgeschlossen, soweit nicht nach
zwingenden gesetzlichen Bestimmungen eine Haftung besteht. Eine Haftung ist auf Fälle besonders groben Verschuldens jedenfalls beschränkt.
Die Haftung ist weiters auf den vertragstypischen Schaden (= Preis der Anzeige) beschränkt. Für sonstige wie immer geartete Schäden und Folge-
schäden, insbesondere für Kreditentgang und für Schäden aufgrund von Ansprüchen Dritter besteht keinerlei Schadenersatzpflicht des Verlages.
Der Verlag haftet nicht für Verschulden von Vertragspartnern. Schadenersatzansprüche sind längstens binnen 6 Monaten bei sonstiger Präklusion
gerichtlich geltend zu machen. Der Verlag haftet nicht für unrichtige Angaben seiner Vertragspartner oder Dritter. Der Vertragspartner hält den Ver-
lag betreffend der von ihm übermittelten Daten hinsichtlich Ansprüche Dritter völlig schad- und klaglos.
Stornobedingungen
Stornierungen werden nur angenommen, wenn sie schriftlich beim Verlag einlangen. Für Stornierungen bis zum Anzeigenschluss werden keine Ge-
bühren verrechnet. Für Stornierungen bis spätestens zwei Tage nach Anzeigenschluss werden 30% Stornogebühr verrechnet.
Bei späteren Stornos gelangt die volle Auftragssumme zur Verrechnung. Es gilt in jedem Fall das Eingangsdatum beim Verlag.
Information gem. § 19 Abs 3 AStG
Alternative Streitbeilegung Gesetz - Online Geschäfte
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.